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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies ist eine Übersetzung der ungarischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dient der Information. Im Falle von Abweichungen ist die ungarische Fassung maßgeblich.

1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Geschäftsbedingungen") sind Bestandteil der von der MAPACK Csomagolási és Logisztikai Kft. (im Folgenden: „MAPACK Kft.") geschlossenen Lieferverträge.

1.2 Die Erteilung eines Auftrags an die MAPACK Kft., die Annahme einer Lieferung oder Teillieferung sowie eine Zahlung des Bestellers gelten als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der MAPACK Kft. und dem Besteller (gemeinsam: die Parteien), auch wenn die Parteien auf eine erneute ausdrückliche Vereinbarung verzichten.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rechtsverhältnis der Parteien ausschließlich. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAPACK Kft. maßgeblich sind, sofern die von ihm gestellten Bedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder davon abweichen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die MAPACK Kft. in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführt und der Besteller die Leistung annimmt.
Vom Besteller gestellte Bedingungen werden nur dann Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, wenn die MAPACK Kft. ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Ist der Besteller nach den Bestimmungen des Gesetzes IV von 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch Verbraucher, so gelten die nachstehenden Bedingungen nur insoweit, als sie den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über Verbraucherverträge nicht entgegenstehen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der MAPACK Kft. sind unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen sowie Gewichts-, Mengen- und sonstige Maßangaben, die Bestandteil eines Angebots sind oder diesem beigefügt werden, enthalten nur Näherungswerte, für die die MAPACK Kft. keine Gewähr übernimmt.

2.2 Die Bestellungen des Bestellers über einzelne Waren gelten als Kaufangebot des Bestellers.
Der Besteller hat seine Bestellung der MAPACK Kft. in Schriftform (Brief, E-Mail, Fax usw.) zu übermitteln. Gleichzeitig mit der Bestellung hat der Besteller der MAPACK Kft. seine Steuernummer sowie seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) mitzuteilen.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Besteller und der MAPACK Kft. kommt mit der schriftlichen Bestätigung der an die MAPACK Kft. erteilten Bestellung zustande. Für den Inhalt des zustande gekommenen Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung der MAPACK Kft. maßgeblich.

2.4 Ergänzungen und Änderungen des geschlossenen Vertrages sind nur mit schriftlicher Zustimmung der MAPACK Kft. wirksam.

2.5 Sämtliche dem Besteller übergebenen Angebotsunterlagen (einschließlich Berechnungen und Kostenvoranschläge) bleiben Eigentum der MAPACK Kft. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte ist ohne Zustimmung der MAPACK Kft. untersagt.

3. Lieferungen

3.1 Die im Zusammenhang mit Lieferungen genannten Fristen gelten stets als Näherungsangaben. Die von den Parteien festgelegte Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller, frühestens jedoch mit der Übergabe der zur Auftragsausführung erforderlichen und nach Vereinbarung der Parteien vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Zustimmungen und Informationen sowie mit dem Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung.

3.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn dem Besteller bis zum Ablauf der von den Parteien vereinbarten Lieferfrist mitgeteilt wird, dass die Lieferung versand- oder abholbereit ist.

3.3 Die MAPACK Kft. behält sich das Recht zur vorzeitigen Lieferung vor.

3.4 Die MAPACK Kft. behält sich das Recht zu Teillieferungen vor; der Besteller hat für solche Leistungen den anteiligen Teil der nach dem Liefervertrag zu zahlenden Vergütung auf Grundlage der Rechnungen der MAPACK Kft. zu entrichten.

3.5 Bei Lieferverzögerungen infolge von Streik, unvorhersehbarer Betriebsstörung, Verzug der eigenen Lieferanten der MAPACK Kft., unzureichender Transportkapazität, Rohstoffmangel, behördlichen Maßnahmen, sonstiger von der MAPACK Kft. nicht zu vertretender Umstände oder anderer höherer Gewalt verlängern sich die vereinbarten Liefertermine und -fristen. Besteht das Hindernis 60 Tage fort, sind die Parteien nach Ablauf dieser 60 Tage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Führt die MAPACK Kft. eine fällige Lieferung aus einem anderen als den in Ziffer 3.5 genannten Gründen nicht aus, hat der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Leistung zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, die Annahme der verspäteten Lieferung zu verweigern.

3.7 Ist die MAPACK Kft. aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage, die bestellte Ware vollständig zu liefern, ist sie berechtigt, die verfügbare Menge angemessen zwischen dem Besteller und anderen Vertragskunden der MAPACK Kft. aufzuteilen.

3.8 Bei Annahmeverzug des Bestellers sowie in dem Fall, dass die MAPACK Kft. aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig leisten kann, ist die MAPACK Kft. berechtigt, vom Besteller Ersatz des hieraus entstehenden Schadens und der Kosten zu verlangen.

3.9 Wird die Lieferung aus einem von der MAPACK Kft. zu vertretenden Grund unmöglich, ist ein dem Besteller gegebenenfalls zustehender Schadensersatz auf 10% des Kaufpreises der Ware begrenzt.

3.10 Die MAPACK Kft. haftet für Schäden aus Fehlern der von ihr hergestellten Produkte nach den Bestimmungen des Gesetzes X von 1993 über die Produkthaftung. Die Haftung der MAPACK Kft. für Schäden aus Vertragsverletzung oder außerhalb des Vertrages erstreckt sich jedoch nur auf den Ersatz solcher Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters der MAPACK Kft. oder eines zur Vertragserfüllung herangezogenen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Haftung der MAPACK Kft. höchstens bis zur Höhe des Nettokaufpreises der Ware besteht.
Die MAPACK Kft. haftet gegenüber dem Besteller nicht für mittelbare Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen aus Vertragsverletzung oder außerhalb des Vertrages und auch nicht für sonstige Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden.

3.11 Der Besteller erkennt an und nimmt zur Kenntnis, dass die MAPACK Kft. bei der Festsetzung des im Vertrag genannten Kaufpreises die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Haftungsbeschränkung und/oder Haftungsausschluss unter Berücksichtigung von § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als verhältnismäßigen preismindernden Faktor berücksichtigt hat. Die Haftungsbeschränkung und/oder der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine Straftat begangene Vertragsverletzungen sowie für solche, die Leben, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit schädigen.

4. Versand der Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Erfüllungsort des Vertrages ist Jászberény, Ungarn.

4.2 Die Gefahr hinsichtlich der Ware geht mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person am Betriebsgelände der MAPACK Kft. auf den Besteller über, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die MAPACK Kft. dem Besteller anzeigt, dass die Ware abholbereit und versandfertig ist.

4.3 Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus einem in seinem Interessenbereich liegenden Grund, geht die Gefahr am ersten Tag der Verzögerung auf den Besteller über.

4.4 Nimmt der Besteller die Ware aus einem von der MAPACK Kft. nicht zu vertretenden Grund nicht ab oder holt er sie nicht ab, verwahrt die MAPACK Kft. die Ware 15 Tage ab der Lieferfrist in einem von ihr angemieteten Lagerraum, andernfalls in einem für die Lagerung der gelieferten Ware üblichen Lager; danach ist sie zur Verwahrung nicht mehr verpflichtet. In diesem Fall ist die MAPACK Kft. nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers verpflichtet, die von ihm gewünschten Versicherungen abzuschließen; ferner hat der Besteller die der MAPACK Kft. im Zusammenhang mit der vorgenannten Verwahrung und Lagerung entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.

4.5 Die MAPACK Kft. ist berechtigt, die Verpackung der Lieferung, das Transportmittel und die Transportart unter vollständigem Ausschluss ihrer Haftung selbst zu wählen, sofern der Besteller zum Zeitpunkt der Bestellung keine gegenteilige Weisung erteilt. Erfolgt die Lieferung auf von der MAPACK Kft. bereitgestellten Paletten, stellt die MAPACK Kft. die Paletten zusammen mit der gelieferten Ware in Rechnung; für die Zahlung dieses Entgelts gelten die Zahlungsbedingungen für die Ware entsprechend. Die MAPACK Kft. bietet dem Besteller die Möglichkeit, nach vorheriger schriftlicher Abstimmung einmal pro Quartal (oder bei entsprechender gesonderter schriftlicher Vereinbarung der Parteien einmal monatlich) für den betreffenden Zeitraum anstelle der von der MAPACK Kft. gelieferten Paletten neue Tauschpaletten erster Klasse vom Typ MÁV-EUR zurückzusenden. Die MAPACK Kft. prüft die zurückgesandten Tauschpaletten und schreibt dem Besteller den zuvor in Rechnung gestellten Kaufpreis der Paletten gut, sofern sie vollständig, mangelfrei und von erster Qualität sind.

4.6 Versicherungen für Transport, Verpackung, Lagerung usw. schließt die MAPACK Kft. nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers ab.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche in den Angeboten und Bestätigungen der MAPACK Kft. genannten Preise verstehen sich als Nettopreise und enthalten nicht die nach ungarischem Recht gegebenenfalls zu zahlende gesetzliche Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport, Vorarbeiten sowie sonstige bei Aus- und Einfuhr der Ware anfallende Nebenkosten wie Ausfuhrgebühren, Aus- und Einfuhrzölle sowie weitere Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden vom Besteller zusätzlich zum Preis getragen.

5.2 Die Preise der MAPACK Kft. gelten längstens drei Monate ab Angebotsabgabe. Tritt innerhalb dieses Zeitraums eine Rohstoffpreisänderung von mehr als 5% ein, ist die MAPACK Kft. berechtigt, ihre Angebotspreise entsprechend anzupassen.

5.3 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung der Parteien ist der Endbetrag (Bruttowert) der von der MAPACK Kft. ausgestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

5.4 Die MAPACK Kft. akzeptiert keine Wechsel. Der MAPACK Kft. übergebene Schecks gelten erst nach der auf ihre Einlösung folgenden Zahlung als von der MAPACK Kft. angenommen.

5.5 Der Besteller gerät in Zahlungsverzug, wenn er den Rechnungsendbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug begleicht. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Rechnungsendbetrag dem Konto der MAPACK Kft. gutgeschrieben wird. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs des Bestellers ist die MAPACK Kft. berechtigt, auf den nicht gezahlten Betrag Zinsen in Höhe des Doppelten des jeweiligen Leitzinses zu berechnen; zugleich behält sie sich vor, einen nachweisbar höheren Zinsschaden geltend zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller im Falle des Zahlungsverzugs die Kosten der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung der Forderung zu tragen.

5.6 Gerät der Besteller mit der Begleichung einer Rechnung der MAPACK Kft. in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen der MAPACK Kft. unabhängig von den für sie sonst maßgeblichen Zahlungsfristen sofort fällig. In diesem Fall ist die MAPACK Kft. ferner berechtigt, die Leistung bis zur Begleichung ihrer offenen Rechnungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Anzahlung beziehungsweise Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der MAPACK Kft. Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen, etwa die Verweigerung der Einlösung vom Besteller ausgestellter Schecks oder ein sonstiger Zahlungsverzug des Bestellers. Bei verspäteter Zahlung des Bestellers rechnet die MAPACK Kft. die eingegangenen Beträge gemäß § 293 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung (darin auf die älteste Rechnung) an.

5.7 Der Besteller ist zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur berechtigt, wenn die MAPACK Kft. die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die von der MAPACK Kft. gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen der MAPACK Kft. gegen den Besteller, einschließlich künftig entstehender Forderungen, Eigentum der MAPACK Kft.

6.2 Der Besteller darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt der MAPACK Kft. übergebenen Waren im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern, ist jedoch nicht berechtigt, in sonstiger Weise über sie zu verfügen, sie insbesondere nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Verbindet der Besteller die ihm unter Eigentumsvorbehalt der MAPACK Kft. übergebenen Waren durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Einbau mit anderen, nicht im Eigentum der MAPACK Kft. stehenden Waren, so steht der MAPACK Kft. an der neu entstehenden Sache ein Miteigentumsanteil zu, der dem Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Waren zum Wert der übrigen verwendeten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung, Mischung, Vermischung oder des Einbaus entspricht.
Das Recht des Bestellers nach dieser Ziffer erlischt, wenn er in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen ihn ein Liquidationsverfahren eingeleitet wird oder wenn die MAPACK Kft. die Ware nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückverlangt.

6.3 Der Besteller tritt hiermit seine Forderung aus der Veräußerung der ihm unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Waren (den um die Umsatzsteuer erhöhten Verkaufspreis) sowie alle damit verbundenen sonstigen Rechte an die MAPACK Kft. ab, und die MAPACK Kft. nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Waren zusammen mit anderen, nicht im Eigentum der MAPACK Kft. stehenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert oder veräußert der Besteller die verarbeitete, umgebildete, mit einer anderen Sache verbundene, vermischte oder in eine andere Sache eingebaute Ware, so bezieht sich die vorstehende Abtretung nur auf den Teil des Verkaufspreises, der dem von der MAPACK Kft. in Rechnung gestellten, um die Umsatzsteuer erhöhten Wert der im Eigentum der MAPACK Kft. stehenden, veräußerten Ware entspricht.

6.4 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat der Besteller die einzelnen Waren (einschließlich verarbeiteter, umgebildeter, verbundener, vermischter oder eingebauter Waren) fachgerecht und auf eigene Kosten zu lagern, zu verwahren und vor Beschädigung jeder Art zu schützen.

6.5 Der Besteller hat für die ihm unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Waren eine vollen Schutz bietende und alle Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung (insbesondere gegen Naturkatastrophen, Beschädigung und Diebstahl) sowie eine Sachversicherung zugunsten der MAPACK Kft. abzuschließen. Der Besteller hat die Versicherung laufend aufrechtzuerhalten und ihr Bestehen auf Verlangen der MAPACK Kft. nachzuweisen. Der Besteller tritt hiermit etwaige Ansprüche aus der Versicherung an die MAPACK Kft. ab; die MAPACK Kft. nimmt diese Abtretung hiermit an.

6.6 Bis zu einer anderslautenden Mitteilung ist der Besteller berechtigt, die an die MAPACK Kft. abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Abtretung und Verpfändung der Forderungen ist jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung der MAPACK Kft. möglich.

6.7 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist die MAPACK Kft. berechtigt, dem Besteller eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zur Zahlung oder zur Erfüllung seiner Pflichten zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist oder wenn der MAPACK Kft. bekannt wird, dass sich die Vermögenslage des Bestellers erheblich verschlechtert oder gegen ihn ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, ist die MAPACK Kft. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers von diesem zurückzunehmen. Zu diesem Zweck hat der Besteller der MAPACK Kft. eine genaue Aufstellung der ihm unter Eigentumsvorbehalt übergebenen, noch in seinem Besitz befindlichen Waren zu übersenden sowie diese Waren zu separieren und an die MAPACK Kft. herauszugeben. Der Besteller gestattet der MAPACK Kft. sowie ihren Vertretern und Mitarbeitern, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert werden, um diese zu prüfen oder zurückzunehmen. Der Besteller gestattet ferner, dass die MAPACK Kft. die in seinem Besitz befindlichen Waren im Falle ihrer Rücknahme ganz oder teilweise abtransportiert.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist oder wenn der MAPACK Kft. bekannt wird, dass sich die Vermögenslage des Bestellers erheblich verschlechtert oder gegen ihn ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, ist die MAPACK Kft. auch berechtigt, die Waren selbst frei zu verwerten beziehungsweise die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Erlös aus der Verwertung beziehungsweise dem Einzug ist auf den dem Besteller in Rechnung gestellten Kaufpreis anzurechnen. In diesem Fall hat der Besteller die Schuldner der an die MAPACK Kft. abgetretenen Forderungen auf Aufforderung der MAPACK Kft. schriftlich über die Abtretung zu unterrichten sowie der MAPACK Kft. die zur Durchsetzung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu übergeben und zu übersenden. Wird der Schuldner vom Besteller benachrichtigt, darf der Schuldner nach der Benachrichtigung nur an die MAPACK Kft. leisten. Wird der Schuldner von der MAPACK Kft. benachrichtigt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich als Nachweis im Sinne von § 328 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

6.8 Der Besteller hat die MAPACK Kft. unverzüglich schriftlich über Maßnahmen Dritter (zum Beispiel Pfändungen) zu unterrichten, die die ihm unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Waren oder die an die MAPACK Kft. abgetretenen Forderungen betreffen, und hat solche Maßnahmen mit geeigneten Mitteln abzuwenden.

6.9 Die MAPACK Kft. verpflichtet sich, die dem Besteller zustehenden Sicherheiten auf dessen Verlangen freizugeben, sofern der Wert ihrer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Das Recht zur Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht der MAPACK Kft. zu.

7. Untersuchungspflicht, Gewährleistung

7.1 Die MAPACK Kft. versieht ihre Waren mit den handelsüblichen Kennzeichnungen und Beschreibungen und erstellt ihre Verarbeitungshinweise, Ratschläge und Empfehlungen nach bestem Wissen. Angaben zu den Daten der Ware, Muster und Klischees gelten jedoch nicht als ausdrücklich zugesagte Eigenschaften oder als Gewährleistungszusage der MAPACK Kft.

7.2 Die MAPACK Kft. übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass ihre Waren für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, da sich die MAPACK Kft. kein vollständiges Bild von sämtlichen bei der Verarbeitung oder Verwendung der Ware auftretenden unterschiedlichsten Anforderungen machen kann.

7.3 Die Abnahme der Ware nach Menge und Qualität erfolgt am Erfüllungsort. Der Besteller oder sein Bevollmächtigter bestätigt die Abnahme der Ware durch Unterzeichnung des Lieferscheins. Der Besteller hat die Ware bei der Abnahme mengenmäßig zu prüfen. Beanstandungen vermerkt der Besteller auf dem Lieferschein. Die Unterzeichnung des Lieferscheins gilt als Anerkennung der Menge; nach Abnahme der Ware haftet die MAPACK Kft. nicht für Mengenmängel.
Der Besteller hat die Ware nach der Abnahme unverzüglich qualitativ zu prüfen, auch beim Kauf nach Muster. Sämtliche bei der Prüfung der Ware festgestellten Qualitätsmängel hat der Besteller der MAPACK Kft. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware, schriftlich mitzuteilen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich anzuzeigen.

7.4 Mängel einzelner Teile einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

7.5 Die MAPACK Kft. hat innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers die Prüfung der Beanstandungen des Bestellers zu veranlassen.
Können sich die Parteien innerhalb angemessener Frist über die Reklamation nicht einigen, ziehen sie einen gemeinsam ausgewählten Sachverständigen hinzu. Die Kosten der Prüfung trägt bei berechtigter Beanstandung die MAPACK Kft., andernfalls der Besteller. Berechtigte und nachgewiesene Reklamationen regeln die Parteien auf Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen.

7.6 Bei mangelhafter Lieferung ist die MAPACK Kft. zur Nacherfüllung verpflichtet, kann jedoch nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie dieser Pflicht durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung nachkommt. Der Besteller hat die Nacherfüllung anzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unmöglich, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie auch beim zweiten Mal erfolglos bleibt. Die Nacherfüllung gilt als unmöglich, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Das Rücktrittsrecht kann wegen unerheblicher, geringfügiger Mängel nicht ausgeübt werden.

7.7 Wegen mangelhafter Leistung der MAPACK Kft. steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.

7.8 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Besteller ist ausgeschlossen, wenn er die gelieferte Ware weiterveräußert oder verarbeitet hat, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass die Weiterveräußerung beziehungsweise Verarbeitung zur Vermeidung eines größeren Schadens erforderlich war, und nachweist, dass die Ware vor der Weiterveräußerung beziehungsweise Verarbeitung einen verborgenen Mangel aufwies.

7.9 Die MAPACK Kft. ist berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger als die vereinbarte Liefermenge zu liefern, ohne dass dies nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine mangelhafte Leistung darstellt.
7.10 Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beträgt 3 Monate.

8. Kündigung

8.1 Wird gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren eingeleitet, kommt zwischen dem Besteller und seinen Gläubigern ein Vergleich zustande, beruft der Besteller einen Gläubigerausschuss ein, wird gegen den Besteller ein Liquidations- oder Abwicklungsverfahren oder ein sonstiges insolvenzbezogenes Verfahren eingeleitet oder kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht länger als 45 Tage nicht nach, so ist die MAPACK Kft. berechtigt, den Vertrag zwischen den Parteien mit einer Frist von 8 Tagen zu kündigen. In diesem Fall kann die MAPACK Kft. die vom Besteller bereits erbrachten Teilleistungen zur Befriedigung ihrer Schadensersatz- und/oder Zinsansprüche zurückbehalten.

8.2 Verletzt der Besteller seine Geheimhaltungspflicht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus einer gesonderten Vereinbarung der Parteien oder schädigt er durch seine Äußerungen oder sein Verhalten offenkundig den guten Ruf oder die geschäftliche Integrität der MAPACK Kft., so ist die MAPACK Kft. berechtigt, den Vertrag zwischen den Parteien fristlos zu kündigen.

9. Urheberrechte

Für die aus der Bestellung des Bestellers resultierende Verletzung von Patenten, Mustern, Marken und anderen ähnlichen Rechten haftet die MAPACK Kft. nur insoweit, als sie diese ebenfalls zu vertreten hat.
Die Verwahrung der vom Besteller an die MAPACK Kft. übergebenen, im Eigentum Dritter stehenden Manuskripte, Originale, Druckwerkzeuge, Datenträger, Drucke, Drucksachen usw. übernimmt die MAPACK Kft. auf Risiko des Bestellers. Der Besteller ist dafür verantwortlich, hierfür eine angemessene Versicherung abzuschließen.

10. Export

Die Beachtung und Einhaltung der im Bestimmungsland der Lieferung geltenden außenwirtschaftlichen Bestimmungen und sonstigen Rechtsvorschriften fällt in den Verantwortungsbereich des Bestellers. Der Besteller hat die MAPACK Kft. auf die sich aus diesen Bestimmungen und Rechtsvorschriften ergebenden Besonderheiten hinzuweisen und haftet gegenüber der MAPACK Kft. für sämtliche Schäden, die der MAPACK Kft. infolge der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen und Rechtsvorschriften entstehen. Unabhängig vom Vorstehenden obliegt es dem Besteller, die gegebenenfalls erforderlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen einzuholen.

11. Datenschutz

Die MAPACK Kft. verarbeitet die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Bestellers im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.

12. Zuständiges Gericht, anwendbares Recht

Für die Beilegung aller Streitigkeiten aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag sowie im Zusammenhang mit dessen Zustandekommen und Wirksamkeit, einschließlich scheckrechtlicher Streitigkeiten, vereinbaren die Parteien je nach Streitwert die Zuständigkeit des Stadtgerichts Jászberény oder des Komitatsgerichts Jász-Nagykun-Szolnok. Die MAPACK Kft. behält sich gleichwohl das Recht vor, gegen den Besteller Klage bei dem für dessen Sitz zuständigen Gericht zu erheben.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragliche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung weitestgehend entspricht.
Auf dieses Vertragsverhältnis finden die Bestimmungen des ungarischen Rechts Anwendung.